Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.07.2024, Saarbrücken
§ 1 Anwendungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Kosch Klink Performance finden nur gegenüber Personen Anwendung, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Der Kunde akzeptiert ausschließlich diese AGB. Abweichende Vereinbarungen benötigen Schriftform und ausdrückliche Zustimmung beider Parteien. Die AGB sind auf koschklinkperformance.de/agb abrufbar.
§ 2 Vertragsschluss
KKP führt vor Angebotserstellung ein Scoping durch. Bei freibleibenden Angeboten kommt ein Vertrag nur zustande, wenn der Kunde einen Auftrag erteilt und KKP diesen annimmt. Ist ein Angebot von KKP nicht als freibleibend bezeichnet, kommt der Vertrag zwischen den Parteien rechtswirksam zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Annahmefrist annimmt. Die Annahmefrist beträgt vier Wochen ab Angebotsdatum. Dritte werden nicht Vertragspartner. Wesentliche Erklärungen erfolgen in Textform.
§ 3 Vertragsgegenstand
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem entsprechenden Angebot und weiteren Leistungsbeschreibungen in Verträgen, Konzepten oder ähnlichen Unterlagen.
§ 4 Leistungstermine und Verzögerungen
Beide Parteien vereinbaren sämtliche Leistungstermine grundsätzlich in Textform vor Beginn der Vertragsdurchführung fest. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Kundenverantwortung oder unmögliche Leistungserbringung trägt KKP nicht. Der Kunde muss eine angemessene Nachfrist in Textform setzen, bevor Rücktritt möglich ist.
§ 5 Leistungsänderungen
KKP behält sich das Recht vor, bei gleicher Vergütung Leistungen unwesentlich zu ändern oder geringfügig zu erweitern. Kundenänderungswünsche müssen von beiden Parteien bewertet und schriftlich freigegeben werden.
§ 6 Mitwirkungspflichten
Der Kunde muss KKP alle relevanten Informationen mitteilen und Änderungen unverzüglich in Textform kommunizieren. Der Kunde hat KKP Änderungen seiner Firma, Anschrift oder anderen Kontaktinformationen umgehend in Textform mitzuteilen. Der Kunde stellt erforderliche Hilfsmittel zur Verfügung. Fehlende oder verspätete Bereitstellung führt zu Mehraufwandsabrechnung. Der Kunde ist dazu verpflichtet eigene Mitarbeiter in ausreichender Zahl zur Durchführung des Vertragsverhältnisses bereitzustellen. Änderungsarbeiten darf grundsätzlich nur KKP durchführen.
§ 7 Verstoß gegen Mitwirkungspflichten
Verletzt der Kunde schuldhaft eine Mitwirkungspflicht, hat KKP das Recht, den Kunden schriftlich zur Einhaltung der Mitwirkungspflicht aufzufordern. Nach zweimaliger erfolgloser Aufforderung kann KKP zurücktreten oder fristlos kündigen. Die Vergütungspflicht bleibt bestehen. Der Kunde muss alle resultierenden Schäden und Mehraufwendungen ersetzen.
§ 8 Preise, Vergütungen, Kosten
Alle Preise richten sich nach dem Angebot von KKP und sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei unklarer Vergütungsabsprache erfolgt Abrechnung nach Zeitaufwand. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Mehraufwand und zusätzliche Kosten werden separat abgerechnet.
Kostensteigerungen, die nach Vertragsschluss eintreten, welche nicht von KKP zu vertreten sind, werden dem Kunden berechnet. Der Kunde hat kein Rücktrittsrecht, außer bei Steigerung über 20% des Gesamtpreises. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Stundensätze jährlich zum 1. November automatisch um 5 % anzupassen.
Die Anpassung basiert auf Inflationsrate und wirtschaftlichen Faktoren. Sollte der Auftraggeber mit der Anpassung nicht einverstanden sein, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung zu kündigen. Kosch Klink Performance GmbH wird den Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der neuen Stundensätze schriftlich informieren.
§ 9 Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung der Vergütung durch KKP erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, wie im Angebot genannt. Vergütung ist sieben Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig, inklusive MwSt., via Banküberweisung. Kosten für Servermieten, Domains, SSL-Zertifikate und ähnliche Dienstleistungen werden jährlich im Voraus berechnet. Einwände müssen in Textform erfolgen. Rechnungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von zwei Wochen diesen widersprochen hat.
§ 10 Eigentumsrechte, Nutzungsrechte und Vorbehalt der Zahlung
Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung bleiben die gelieferten oder erbrachten Leistungen, insbesondere erstellte Kampagnen und Strategien, im Eigentum von KKP. Nutzungsrechte sind ebenfalls zahlungsvorbehältlich. Die Einräumung von Eigentums-, Besitz- und Nutzungsrechten an Programmcodes einer von KKP programmierten Software richtet sich nach den mit dem Kunden getroffenen Individualabreden.
Ohne individuelle Regelung erhält der Kunde nur ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. KKP darf Quellcodes und Programmbibliotheken für andere Projekte nutzen. Die Eigentums-, Besitz- und Nutzungsrechte an allen Vorarbeiten und Zwischenergebnissen, wie Konzepte, Skizzen und Entwürfe, verbleiben, unabhängig der Zahlung der vereinbarten Vergütung, bei KKP.
Weiter hat KKP das uneingeschränkte Recht, mit vertragsinhallichen Leistungen Eigenwerbung zu betreiben. KKP darf Kundenlogos zu Referenzzwecken verwenden, außer bei schriftlicher Vereinbarung über Stillschweigen. Nutzungsrechtsumfang richtet sich nach Individualvereinbarungen und Gesetzen.
§ 11 Zahlungsverzug
Ist ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ist KKP nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Internetpräsenz und alle sonstigen Vertragsleistungen einzustellen bzw. zurückzuhalten. Die Reaktivierungspauschale beträgt 50 Euro netto. Bei Zahlungsverzug erhebt KKP gesetzliche Verzugszinsen, mindestens acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der EZB. KKP behält sich weitere Schadensersatzforderungen vor.
§ 12 Mängelgewährleistung seitens KKP
Der Kunde muss Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB beachten. Erkennbare Mängel der vertraglichen Leistung sind spätestens drei Wochen nach Übergang bzw. Zurverfügungstellung schriftlich von dem Kunden zu rügen. KKP darf Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist. Die Gewährleistung für sämtliche Mängel beträgt zwölf Monate ab Übergabe.
§ 13 Mitwirkungspflichten des Kunden bei Nacherfüllung durch KKP
Der Kunde muss erforderliche Maßnahmen treffen, um Mängel unverzüglich zu bewerten. Der Kunde muss seiner Schadensminderungspflicht nachkommen. Der Kunde hat KKP alle durch Nacherfüllung entstandenen Kosten zu ersetzen, wenn der Mangel oder die Schäden nicht in dem Verantwortungsbereich von KKP liegen.
§ 14 Haftungsbeschränkung
KKP haftet nicht für Fehlfunktionen, Mängel oder Schäden, die auf Hilfsmittel des Kunden beruhen. KKP haftet nicht für Fehler durch eigenmächtige Kundenänderungen, für Internetinfrastrukturstörungen oder Datenverlust bei unterlassener Sicherung.
Für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet KKP nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Zwingende Produkthaftung bleibt unberührt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KKP nur, wenn vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Haftung ist auf typischerweise zu erwartende Schäden begrenzt. Weiter ist jede Haftung von KKP ausgeschlossen.
§ 15 Aufrechnung von Forderungen
Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung gegen Forderungen von KKP nur soweit zu, wie diese unbestritten und rechtskräftig sind.
§ 16 Bestimmungen für digitale Projekte
Die Vertragsparteien legen Art und Umfang des digitalen Projekts (Strategien, Kampagnen, etc.) und der dazugehörigen Dienstleistungen einvernehmlich in Textform fest. KKP erstellt mit separater Vereinbarung und Vergütung ein Pflichtenheft/Projektdokumentation.
Gestaltet oder entwickelt KKP ein digitales Projekt, so behält sich KKP das Recht vor, nach Absprache mit dem Kunden, die vom Kunden vorgegebenen Inhalte zu verändern oder korrigieren, dass eine optimale Darstellung des Projekts gewährleistet ist.
Erstellt KKP Werke für die Verwendung im Internet, Intranet oder Extranet, so stellt KKP sicher, dass die Werke auf der bei Auftragserteilung meist verbreiteten Version von Browsersoftware und Betriebssystemen (Microsoft Windows, Apple Mac OS) genutzt werden können.
Für die Rechtmäßigkeit des Inhalts der vertragsgegenständlichen Leistung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. KKP prüft nicht die Inhalte. Bei schwerwiegenden Verstößen kann KKP hinweisen und evident unzulässige Inhalte nicht veröffentlichen. Die Vergütungspflicht bleibt bestehen.
Die vertragsgegenständlichen Leistungen werden aufgrund gesonderter Vereinbarung während der Erstellung auf ihre vertragsgemäße Funktionalität und Verwendung durch KKP getestet. Der Kunde muss kooperieren. Im Rahmen des Tests erstellen die Parteien im gegenseitigen Einvernehmen ein Testprotokoll, welches Änderungen, Mängel oder andere technische Umstände enthält und von beiden Parteien unterschrieben wird.
Gibt der Kunde im Rahmen des Tests Mängel oder Abweichungen der Erstellungsleistung nicht zu Protokoll, gelten die Erstellungsleistungen durch KKP als vertragsgemäß erbracht.
§ 17 Bestimmungen für Content Management Systeme
KKP stellt dem Kunden auf Vereinbarung und Vergütung Content Management Systeme (CMS) zur Verfügung, die entweder von KKP oder Drittunternehmen programmiert und lizensiert werden. Die Lieferung, Lizensierung, Gewährleistung und ggf. Garantiebedingungen richten sich nach den entsprechenden Bedingungen des Drittunternehmers.
§ 18 Pflegeleistungen
Unter Pflegeleistungen durch KKP sind Änderungen und Erweiterungen von Projekten zu verstehen. Pflegeleistungen sind keine grundlegenden Neugestaltungen. Sie erfolgen außerhalb der Gewährleistungsverpflichtung und werden separat abgerechnet.
§ 19 Support und Wartung
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist für die Inanspruchnahme der Support- und Wartungsleistungen von KKP ein separater Vertrag mit gesonderter Vergütung und Abrechnung zwischen den Parteien zu schließen. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich durch eine individuelle Support-Pauschale oder bzw. zusätzlich auf 15-Minuten-Basis und zu den aktuellen Vergütungssätzen von KKP. Individuelle Änderungen müssen schriftlich erfolgen.
§ 20 Provider- und providerähnliche Leistungen
Der Kunde bevollmächtigt KKP in seinem Namen und auf seine Rechnung zur Beantragung eines Domainnamens und zur Domainerstellung. KKP haftet nicht für Verfügbarkeit oder Bestand des Domainnamens.
§ 21 Datenschutz
Personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet und nutzt KKP im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ohne weitere Einwilligung nur, wenn diese für die Vertragsdurchführung oder Abrechnung erforderlich sind.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein umfassender Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen nicht gewährleistet werden kann. Der Provider kann gespeicherte Daten einsehen. Der Kunde trägt allein die Sorgfalt für Webserverdaten.
KKP setzt zur Entwicklung, Verwaltung und Bereitstellung von Softwareleistungen für ihre Kunden den Dienst GitHub ein. Personenbezogene Daten können in dortigen Systemen verarbeitet werden. KKP hat mit dem Anbieter einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Der Dienstanbieter sitzt in den USA. Datenübermittlung in Drittländer erfolgt unter Standardvertragsklauseln und ggf. unter Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission.
KKP trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Verarbeitung personenbezogener Daten über GitHub auf das erforderliche Maß zu beschränken. KKP erkennt an, dass Restrisiken, insbesondere im Hinblick auf Zugriffsmöglichkeiten durch den Anbieter oder staatliche Stellen im Drittland, nicht vollständig ausgeschlossen werden können.
§ 22 Geheimhaltung
Die Daten, Unterlagen, Kenntnisse, Ideen und Erfahrungen, welche zwischen den Parteien ausgetauscht wurden, dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Verpflichtung gilt über Vertragsende hinaus. Übergebene Unterlagen einer Vertragspartei an die andere, für die nach Beendigung des Vertragsverhältnisses kein berechtigtes Interesse zum Besitz besteht, sind der anderen Vertragspartei herauszugeben.
§ 23 Abwerbungsverbot
Während der Dauer der Zusammenarbeit und für den Zeitraum von einem Jahr danach, ist es dem Kunden nicht gestattet Mitarbeiter von KKP abzuwerben. Bei schuldhaftem Verstoß fällt eine angemessene Vertragsstrafe an, überprüfbar durch Gericht.
§ 24 Forderungsabtretung
Die Abtretung von einer oder mehreren Forderungen ist nur mit vorheriger und schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Zustimmung darf nicht ungerechtfertigt verweigert werden.
§ 25 Zurückbehaltung
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Ansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 26 Anzahlung, Rechnungsstellung
Sofern keine vertraglichen Nebenabreden erfolgten, ist zu Beginn des Projektes zur Webseite 50 % der Gesamtsumme als Anzahlung fällig. Im Online Marketing ist die Startphase-Summe sofort fällig. Einzelne Teilleistungen werden monatlich als Abschlagszahlungen abgerechnet. Bei Änderung des Umfangs der gewünschten Dienstleistungen während des Projektverlaufs ist nach Absprache eine Zusatz- oder Nachkalkulation erforderlich.
§ 27 Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen
Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Angebotsannahme oder der Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden zustande und wird für die im Vertrag bezeichnete Mindestlaufzeit geschlossen.
Der Vertrag wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf eine bestimmte Laufzeit festgelegt, so kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Laufzeitende gekündigt werden.
Der Vertrag verlängert sich nach den Bedingungen des Vertrages entsprechend automatisch um weitere 6 Monate, wenn keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Eine Kündigung bedarf der schriftlichen Kündigung per Post.
§ 28 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des jeweiligen Vertrages sowie vertragswesentliche Mitteilungen müssen in Schriftform und mit Zustimmung beider Parteien erfolgen.
Nichtige oder unwirksame Bestimmungen des jeweiligen Vertrages der Parteien und der AGB führen nicht zur Unwirksamkeit oder Nichtigkeit des Vertrages oder der AGB. Unwirksame Bestimmungen werden angepasst.
Erfüllungsort ist Saarbrücken, Saarland, Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von KKP, Kosch Klink Performance GmbH. Zurzeit Amtsgericht Saarbrücken, Saarland, Deutschland. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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